Die Rechtsprechung verlangt nach wie vor eine besondere Gestaltungshöhe für die Zubilligung von Urheberrechtsschutz für Designs als Werke der angewandten Kunst. Neuere Rechtsprechung dazu, aber auch Möglichkeiten, Designsschutz außerhalb des Urheberrechts zu erlangen, stellt Rechtsanwalt Andreas Auler im Rahmen seines Vortrags vor.
Andreas Auler (49) ist Partner der im Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Düsseldorfer Anwaltskanzlei Siebeke Lange Wilbert. Nach Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und München ist er seit vielen Jahren u.a. Syndikus-Anwalt des BDG – Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V. und Lehrbeauftragter am Fachbereich Design der FH Düsseldorf. Neben verschiedenen Veröffentlichungen ist er zu u.a. Co-Autor der Kommentierung zum Designrecht in dem Standardwerk „Gewerblicher Rechtsschutz – Urheberrecht – Medienrecht“, Heymanns-Verlag.
Rechtliche Dinge, die ich schon immer wissen wollte, wichtig! – größere Schrift 🙂 ansonsten weiter so!
sehr fundierte Informationen – Danke!
sehr hilfreich und interessant! – sehr angenehm und kompetent vorgetragen!
gut erklärt und stark auf Design bezogen
sehr informativ, spannend
kompetent, praxisnah
verständlich und anwendungsbezogen