Zum 01.01.2018 wurde u.a. auch das allgemeine Werkvertragsrecht in einigen wichtigen Bereichen angepasst. So gibt es insbesondere bei der Abnahme des Werks wichtige Neuerungen. Da Designerverträge häufig Werkverträge sind, ist dies nicht ohne Belang für Designer. Dazu informierte uns Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann.
Dr. Andreas Neumann ist seit März 2014 Rechtsanwalt in Münster und auf das Baurecht und Immobilienrecht spezialisiert. Seine Schwerpunkte sind die persönliche Rechtsberatung und die Entwicklung tragfähiger rechtlicher Lösungen – sei es in Form von rechtssicheren Vertragsklauseln oder einschlägigen Schriftsätzen.
Wichtiges Thema!
Sehr informativ!
Informativ & nachvollziehbar – evtl. mehr Notizen als Handout
sympathischer Vortragender – Rückfragen, Einwände, Erläuterungen zugelassen, kompakt & präzise – Anregung: konkrete Beispiele
kurze, gute Erklärung der Neuerungen
Auch als Exot habe ich micht am richtigen Platz gefühlt
„Über den (DIN-A4-)Blattrand gucken“
Sehr erhellend und informativ! Und auch unterhaltsam